Immobilienbewertung und Immobilienkaufberatung in München


Immobilienbewertung allgemein:

  • Gutachten für gerichtliche oder private Auseinandersetzungen
  • Gutachten für Hauskauf, Wohnungskauf oder Verkauf von Grundstücken und Gebäuden.
  • Ehescheidungen - Zugewinn, Erbauseinandersetzungen usw....
  • Bewertung von Hotel- und Gastronomiegrundstücken.
  • Wertermittlung aus steuerlichen oder bilanziellen Anlässen. (Erbschaftssteuer)
  • Bewertung von Sonderimmobilien, z. B. Einkaufszentren, Altenheime, Bürozentren usw....
  • Überprüfung von Renditenchancen geplanter Investitionen in Immobilien.
  • Bewertungen von Rechten, wie Nießbrauchrecht, Wohnrechten, Erbbaurechten usw..
  • Problemlösungen, Bewertungen nach überteuerten Immobilienkauf
  • Bewertung für Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren

Immobilienkaufberatung in München - Ebersberg - Starnberg - Erding - Freising - Landshut - Rosenheim
Kaufberatung und Verkaufsberatung - Berechnung vor dem Erwerb oder Verkauf.

 Immobilienbewertung - Immobilienkaufberatung


Die Begutachtung einer Immobilie

Die Begutachtung einer Immobilie - einer Wohnung, ein Haus, eines bebauten oder unbebauten Grundstücks - kann aus den unterschiedlichsten Gründen erforderlich werden:

Sie benötigen einen fachmännischen Rat bei Kauf oder Verkauf, ein Schiedsgutachten soll einer Erbauseinandersetzung den Zündstoff nehmen, die steuerliche Bewertung eines geerbten Grundstücks ist zu überprüfen, für eine Modernisierung möchten Sie sich mit Hilfe eines Beleihungswertgutachtens den erforderlichen finanziellen Spielraum verschaffen.

 

Wertgutachten werden nach der Qualität bemessen, die sie haben. So ist die Begründung eines Gutachtens das wichtigste Element jeder Gutachtertätigkeit.

Es kommt nicht allein darauf an, dass ein Gutachten im Ergebnis richtig ist, es muss auch richtig begründet und für jeden Verbraucher nachvollziehbar und nachprüfbar sein.

 

Andernfalls haben diese Gutachten keinen Bestand und Sie laufen Gefahr einen erheblichen Vermögensschaden zu erleiden.

 

Wann ist eine Immobilienbewertung für Sie wichtig

 

bei Erbschaften, für gerechte Erbaufteilungen und Erbabfindungen, sowie zur Vorlage beim Finanzamt 
 

bei Scheidungen, zur gerechten Vermögensaufteilung und Zugewinnberechnung 
 

bei Vormundschaften, um die Wirtschaftlichkeit zu belegen 
 

beim Kauf und Verkauf, um Fehlentscheidungen zu vermeiden 
 

bei Beleihungen, zur Ermittlung des Beleihungswerts 
 

beim Jahresabschluss, um die stillen Reserven genau zu kennen 
 

bei Rechten und Belastungen, zur Auflösung oder Begründung von Rechten und Belastungen  

 

bei Versicherungen, um Über- und Unterversicherung zu vermeiden und bei vielen anderen Gelegenheiten.


Ob Privatkunde, Geschäftskunde oder öffentliche Verwaltung, was Sie wirklich brauchen ist ein an Ihrem Wertermittlungszweck orientierte Wertermittlung.

 

Wertgutachten werden nach der Qualität bemessen, die sie haben. So ist die Begründung eines Gutachtens das wichtigste Element jeder Gutachtertätigkeit.

 

Es kommt nicht allein darauf an, dass ein Gutachten im Ergebnis richtig ist, es muss auch richtig begründet sein und für jeden Verbraucher nachvollziehbar und nachprüfbar sein.

 

Ein solches Wertgutachten zur Ermittlung des Verkehrswert können Sie von mir erwarten.

Gerichte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht):
Als Zertifizierter Sachverständiger stehe ich selbstverständlich im Rahmen meiner fachlichen Voraussetzungen als Gerichtsgutachter zur Verfügung.
Idealerweise setzen Sie sich vor der Definition des Beweisbeschlusses mit uns in Verbindung und besprechen die mögliche Aufgabenstellung. In vielen Fällen konnten wir bereits hier Tipps und Anregungen für eine verbesserte bzw. optimierte Beweisführung geben. Sofern der Beweisbeschluss bereits formuliert ist, können wir auch hier schon besprechen, ob wir grundsätzlich in der Lage sind, dass gewünschte Gutachten zu erstellen. Sie vermeiden somit die langwierige und kostenintensive Aktenversendung bis Sie einen entsprechenden Gutachter gefunden haben.
In der Regel erteilen wir verbindliche Auskunft erst nach Aktenerhalt, ob wir in der Lage sind, das gewünschte Gutachten zu erstellen. Auch können wir dann erst den Umfang, die voraussichtlichen Kosten und Dauer der Gutachtenerstellung mitteilen.


Rechtsanwälte:
Sie suchen einen Sachverständigen für Kapitalanlagen und private Finanzplanung für ein bestehendes Mandat. Idealerweise nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Ihr Fall noch im außergerichtlichen Stadium ist. Schon oft, konnten wir durch unsere rechtzeitige Einschaltung Anwälten bei der Beweisführung helfen, da wir über das notwendige Fachwissen und die praktische Erfahrung verfügen. Hierdurch können Sie im Sinne Ihrer Mandanten oft zeitraubende und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden, da die Gegenpartei häufig zu außergerichtlichen Vergleichen bereit ist.